Beschäftigung
Beschäftigung in der Schweiz messen: Daten, Begriffe und Quellen
Wer wissen will, wie viele Menschen in der Schweiz arbeiten, trifft auf mehrere Zahlen, die einander widersprechen können, ohne dass eine davon falsch wäre.
Weshalb es keine einzige Zahl zur Beschäftigung gibt
Wer wissen will, wie viele Menschen in der Schweiz arbeiten, trifft auf mehrere Zahlen, die einander widersprechen können, ohne dass eine davon falsch wäre. Der Unterschied entsteht nicht aus Rechenfehlern, sondern aus dem Erhebungskonzept: Je nachdem, ob Stellen oder Personen gezählt werden, ob der Arbeitsort oder der Wohnort massgebend ist und welche Bevölkerung als Bezugsgrösse dient, verändert sich das Ergebnis.
Dazu kommt die zweite Messachse: die Arbeitszeit. Zwei Regionen können gleich viele Erwerbstätige haben und dennoch ein sehr unterschiedliches Arbeitsvolumen aufweisen, wenn der Anteil der Teilzeitpensen stark abweicht. Beschäftigungszahlen ohne Angabe zum Pensum sagen deshalb nur die halbe Geschichte.
Der Artikel klärt die gebräuchlichsten Begriffe – Erwerbstätige, Beschäftigte, Erwerbspersonen, Erwerbsquote, Arbeitsstätte und Pendler – und ordnet die wichtigsten Erhebungswege ein. Am Schluss steht eine kurze Orientierungshilfe, welche Quelle sich für welche Frage eignet und welche Vergleichsfallen dabei zu beachten sind.
Erwerbstätige und Beschäftigte: Personen oder Stellen
Die Zähleinheit «Beschäftigte» ist stellenbezogen. Nach der Definition des Bundesamts für Statistik, wie sie in den Metadaten des Statistikportals festgehalten ist, gelten als Beschäftigte (besetzte Stellen) alle Personen, die innerhalb eines Unternehmens einer Erwerbstätigkeit nachgehen und dabei einen AHV-pflichtigen Lohn beziehen. Die Zahl hängt damit an der Lohnmeldung eines Arbeitgebers und nicht an der Person.
Die Zähleinheit «Erwerbstätige» ist personenbezogen. Nach der Definition des Historischen Lexikons der Schweiz stehen Erwerbstätige als Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis, führen als Unternehmer, Gewerbetreibende oder Landwirte einen Betrieb oder üben einen freien Beruf aus. Entscheidend ist die Ausrichtung auf den Erwerb. Nur die im Sinne der Nationalen Buchhaltung produktive Arbeit gilt als Erwerbstätigkeit, nicht aber die Subsistenzwirtschaft – heute vor allem die Hausarbeit –, die unbezahlte Nachbarschaftshilfe und ehrenamtliche Funktionen. Ohne Bedeutung ist dagegen, ob die Tätigkeit im eigenen Haus, in einem fremden Haushalt oder in einem eigens dafür eingerichteten Betrieb ausgeübt wird.
Für internationale Vergleiche dient die Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Danach sind Erwerbstätige Personen im Alter von 15 Jahren und mehr, die mindestens eine Stunde in der Woche gegen Entgelt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen oder in einem Arbeitsverhältnis stehen, selbstständig ein Gewerbe, einen freien Beruf, ein Handwerk oder eine Landwirtschaft betreiben oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Familienmitglieds mitarbeiten, ohne dafür Lohn oder Gehalt zu beziehen. Einbezogen sind auch Soldatinnen und Soldaten sowie Personen in Freiwilligendiensten. Als erwerbstätig gelten ebenfalls Personen, die vorübergehend nicht arbeiten, sofern sie formell mit ihrem Arbeitsplatz verbunden sind, etwa bei Urlaub, Krankheit, Streik, Aussperrung, Mutterschafts- oder Elternurlaub oder Schlechtwettergeld. Ob der Ertrag der Tätigkeit den Lebensunterhalt deckt, spielt keine Rolle.
Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Zähleinheiten liegt deshalb nicht in der Definition der Tätigkeit, sondern im Zuschnitt: Eine Person mit zwei Arbeitsverhältnissen erscheint als Erwerbstätige nur einmal – erfasst wird sie nach dem Personenkonzept über ihre Haupterwerbstätigkeit –, während sie in einer Stellenstatistik zweimal vorkommen kann.
Erwerbspersonen, Erwerbsquote und Erwerbslosigkeit
Erwerbstätige und Erwerbslose bilden zusammen die Menge der Erwerbspersonen. Zur erwerbsfähigen Bevölkerung werden in der Regel die 15- bis 65-jährigen Personen gerechnet, darunter auch jene, die weder dauernd noch vorübergehend einer Erwerbstätigkeit nachgehen und eine solche auch nicht anstreben – etwa Schüler, Studierende, Hausfrauen und Arbeitsunfähige.
Eine Erwerbsquote setzt die Erwerbspersonen oder die Erwerbstätigen ins Verhältnis zu einer Bezugsbevölkerung. Beide Grössen sind wählbar, weshalb die Quote je nach Auswertung anders ausfällt. Der Kanton Thurgau weist für 2024 eine Erwerbsquote von 82,4 Prozent aus: Von den 15- bis 64-jährigen Thurgauerinnen und Thurgauern waren etwas mehr als 159'000 Personen berufstätig, einschliesslich der Erwerbslosen. Die Quote besagt, dass 82,4 Prozent der Personen im Erwerbsalter im Umfang von mindestens einer Stunde pro Woche erwerbstätig oder auf Stellensuche sind. Von den Erwerbspersonen sind rund drei Viertel angestellt, 18 Prozent sind selbstständig erwerbstätig. Über die Jahrzehnte ist die Quote deutlich gestiegen: 1970 lag sie bei 72,0 Prozent, 1990 bei 76,8 Prozent, seit rund zwanzig Jahren bewegt sie sich um die 80 Prozent. Hinter dem Anstieg steht vor allem die häufigere Erwerbsbeteiligung der Frauen: Ihre Quote stieg zwischen 1970 und 2024 von 49,1 auf 77,7 Prozent, während jene der Männer im Erwerbsalter von 94,2 auf 86,8 Prozent sank – unter anderem wegen der längeren Ausbildungsdauer.
Auch die Arbeitslosenquote ist eine Verhältniszahl mit wählbarer Basis. Die LUSTAT Statistik Luzern definiert die Arbeitslosenquote als Anzahl registrierter Arbeitslose im Verhältnis zur Anzahl der Erwerbspersonen und dokumentiert, wie sich diese Basis im Laufe der Zeit verschoben hat: Bis 2009 dienten die Erwerbspersonen gemäss der jeweils letzten eidgenössischen Volkszählung, von 2010 bis 2013 jene gemäss Strukturerhebung 2010, von 2014 bis 2016 ein Mehrjahresdurchschnitt der Strukturerhebungen 2012 bis 2014. Seither wird die Basis der Erwerbspersonen im Dreijahresrhythmus auf der Grundlage eines Schnitts dreier Jahre der Strukturerhebung aktualisiert. Wer Quoten über die Zeit vergleicht, vergleicht also nicht immer dieselbe Bezugsgrösse.
Entwicklung der Erwerbsquote in der Schweiz (1970–2024)
- 2024 — 82,4 % (Kanton Thurgau)
Erwerbsquote der Schweizer Kantone (2024) – Beispiel Thurgau
- Erwerbsquote (15–64-jährige)82,4 %
- Anteil selbstständiger Erwerbstätiger18 %
Arbeitszeit und Beschäftigungsgrad erfassen
Neben der Frage, ob jemand erwerbstätig ist, steht die Frage, in welchem Umfang. Die geläufige Abgrenzung stammt aus der Definition des Historischen Lexikons der Schweiz: Vollerwerbstätige arbeiten definitionsgemäss während mindestens 90 Prozent der normalen Arbeitszeit, Teilerwerbstätige und Kurzarbeiter während mindestens einer Stunde pro Woche. Eine untere Grenze von einer Wochenstunde gilt also bereits als Erwerbstätigkeit; der Beschäftigungsgrad differenziert innerhalb dieser Gruppe.
Wie stark Teilzeitarbeit verbreitet ist, lässt sich am Beispiel des Kantons Thurgau zeigen. 2024 arbeiteten über 30 Prozent der erwerbstätigen Thurgauer Bevölkerung in einem Teilzeitpensum, wobei Frauen deutlich häufiger betroffen sind. Von den berufstätigen Frauen arbeiteten 45 Prozent in einem Vollzeitpensum und 37 Prozent in einem Pensum zwischen 50 und 89 Prozent; die restlichen 18 Prozent waren in einem Pensum von weniger als 50 Prozent tätig. Von den erwerbstätigen Männern arbeitete dagegen nur gut jeder Zehnte Teilzeit; 87 Prozent waren in einem Vollzeitpensum tätig.
Solche Zahlen machen sichtbar, weshalb die blosse Anzahl Erwerbstätiger für viele Fragen zu wenig aussagekräftig ist. Regionalpolitische, betriebliche oder familienpolitische Fragestellungen hängen stärker am Arbeitsvolumen und an der Verteilung der Pensumgrössen als an der Kopfzahl. Wer kantonale Zahlen vergleicht, sollte deshalb immer prüfen, ob Teilzeitanteile nach Geschlecht oder nach Pensumsklassen ausgewiesen sind.
Teilzeitanteile in Thurgau 2024 nach Geschlecht
Woher die Zahlen kommen und wo ihre Grenzen liegen
Hinter Beschäftigungszahlen stehen unterschiedliche Erhebungswege. Stellenbezogene Grössen stützen sich auf Registerdaten zu AHV-pflichtigen Löhnen, wie sie der Definition der Beschäftigten zugrunde liegen. Personenbezogene Grössen werden über Haushalts- und Unternehmenserhebungen sowie über Rechnungen gewonnen, die ihrerseits aus einer Vielzahl erwerbsstatistischer Quellen gespeist werden. Je nach Zweck werden dieselben Personen nach dem Inländerkonzept oder nach dem Inlandskonzept ausgewiesen.
Ein Teil dieser Quellen sind Stichprobenerhebungen. Die LUSTAT Statistik Luzern hält dazu fest, dass die Strukturerhebung eine Stichprobenerhebung darstellt und die Daten zu den in einer Branche tätigen Erwerbstätigen folglich Hochrechnungen sind, die mit Schätzungenauigkeiten behaftet sind. Gerade bei kleineren Branchen und verstärkt bei Berechnungen auf Kantonsebene führt dies tendenziell zu einer ungenaueren Schätzung der effektiven Anzahl Erwerbstätiger als in grösseren Branchen. Dass zusätzlich nicht von allen Erwerbstätigen und nicht von allen Arbeitslosen die Branchenzugehörigkeit bekannt ist, verkleinert die Berechnungsbasis weiter und wirkt in gegenläufige Richtungen, deren Stärke sich auf Branchenebene nicht quantifizieren lässt.
Eine weitere Grenze liegt im Aktualisierungsrhythmus. Die Bezugsbasis der Erwerbspersonen wird nicht laufend, sondern nur im Mehrjahresrhythmus erneuert – laut LUSTAT im Dreijahresrhythmus auf der Grundlage eines Schnitts dreier Jahre der Strukturerhebung. In der Zwischenzeit können sich die tatsächlichen Verhältnisse bereits verschoben haben, ohne dass die Basis nachgeführt ist.
Arbeitsort oder Wohnort: Pendler und Arbeitsstätten
Ob eine Erwerbstätigkeit einer Region zugerechnet wird, hängt vom Konzept ab. Wird nach dem Inländerkonzept ausgewiesen, sind die Auspendlerinnen und Auspendler enthalten, die Einpendlerinnen und Einpendler dagegen nicht. Beim Inlandskonzept ist es umgekehrt: Die Einpendler sind enthalten, die Auspendler nicht. Unterschiede zwischen den beiden Darstellungen ergeben sich aus dem Pendlersaldo.
Für die räumliche Zuordnung sind zwei Begriffe zentral. Als Arbeitsstätte gilt gemäss LUSTAT eine örtlich isolierte Produktionseinheit, in der Regel ein Grundstück, ein Gebäude, ein Gebäudekomplex oder ein Gebäudeteil, in dem eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird. Als Arbeitspendlerinnen und -pendler bezeichnet dieselbe Quelle Erwerbstätige, die ihr Wohngebäude verlassen, um sich zur Arbeit zu begeben; als Wohnort berücksichtigt die Strukturerhebung dabei den Ausgangswohnort für den Weg zur Arbeit.
Die Unterscheidung ist praktisch bedeutsam, weil sie dieselbe Person an zwei Orten erscheinen lässt: im Wohnkanton als Erwerbstätige und im Arbeitskanton als Beschäftigte. Wirtschaftsräume mit vielen Zupendlern aus der Nachbarschaft oder mit vielen Wegpendlern ins Ausland weisen deshalb je nach Konzept deutlich unterschiedliche Grössen aus. Wer kantonale Kennzahlen nebeneinanderlegt, sollte klären, welches Konzept der jeweiligen Publikation zugrunde liegt.
Quellen auswählen: eine kurze Orientierungshilfe
Für Definitionen und Methodik sind in erster Linie die statistischen Ämter zuständig: das Bundesamt für Statistik für nationale Definitionen und Registergrundlagen, die kantonalen Statistikstellen für die regionale Auswertung. Die LUSTAT Statistik Luzern führt etwa ein öffentlich zugängliches Definitionsverzeichnis, in dem Begriffe wie Arbeitslosenquote, Arbeitspendlerinnen und -pendler oder Arbeitsstätte erläutert werden. Solche Glossare sind der schnellste Weg, um herauszufinden, was eine Zahl genau zählt.
Für kantonale Grössen wie Erwerbsquote, Erwerbstätigenzahl oder Teilzeitanteile lohnen sich die Themenübersichten der Kantone. Der Kanton Thurgau publiziert unter dem Titel «Erwerbstätige, Erwerbsquote» eine laufend nachgeführte Übersicht mit Erwerbsquoten, Teilzeitanteilen nach Geschlecht und Pensumsklassen sowie Angaben zu Kaderpositionen; der Kanton Freiburg führt eine Seite zu Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit. Solche Darstellungen nennen in der Regel auch die verwendete Bezugsbevölkerung und den Zeitpunkt der Erhebung.
Für die historische Einordnung des Begriffs der Erwerbsarbeit und seiner Abgrenzung von unbezahlter Haus-, Nachbarschafts- und Freiwilligenarbeit eignen sich Nachschlagewerke wie das Historische Lexikon der Schweiz. Gerade die Frage, welche Tätigkeiten als Erwerbsarbeit gelten und welche nicht, lässt sich nur aus der Begriffsgeschichte verstehen.
Beim Vergleich von Zahlen sind drei Fallen besonders häufig: erstens unterschiedliche Bezugsbasen, etwa 15- bis 64-jährige Personen im einen und Erwerbspersonen im anderen Fall; zweitens unterschiedliche Erhebungskonzepte, insbesondere Personen- versus Stellenstatistik sowie Inländer- versus Inlandskonzept; drittens die Stichprobenunsicherheit, die kleinere Branchen und Kantonsebene stärker trifft als grosse Einheiten. Wer diese drei Punkte prüft, kann die meisten scheinbaren Widersprüche zwischen Beschäftigungszahlen auflösen.
Quellen
- bfs.admin.ch/bfs/en/home/statistics/catalogues-databases.assetdet…
- hls-dhs-dss.ch/de/articles/013907
- destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Glossar/erwerbstaetige…
- wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/erwerbstaetige-35179
- statistik.tg.ch/themen-und-daten/wirtschaft-und-arbeit/arbeit-und-er…
- fr.ch/de/vwbd/sda/statistiken-nach-themen/erwerbstaetigkei…
- lustat.ch/services/lexikon/definitionen
- de.statista.com/statistik/daten/studie/216777/umfrage/erwerbstaetige…