Unternehmenszahlen
Unternehmensregister der Schweiz: Was Einträge und Statistik enthalten
In der Schweiz ist das Handelsregister dezentral organisiert: In erster Linie führen die Kantone das Register, in einzelnen Kantonen geschieht dies bezirksweise.
Führung und Aufsicht: kantonale Register, zentrales Amt
In der Schweiz ist das Handelsregister dezentral organisiert: In erster Linie führen die Kantone das Register, in einzelnen Kantonen geschieht dies bezirksweise. Aktuell gibt es 28 Handelsregisterämter, die Auskunft zu ihren Einträgen erteilen.
Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) führt im Auftrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements die Oberaufsicht über die kantonale Registerführung. Es prüft die Rechtmässigkeit der Eintragungen, leitet sie nach der Genehmigung zur Publikation an das Schweizerische Handelsamtsblatt weiter und kann den kantonalen Handelsregisterbehörden Weisungen erteilen.
Das EHRA betreibt zudem ein Zentralregister aller Rechtseinheiten, die in den kantonalen Handelsregistern eingetragen sind. Darauf stützt es Abklärungen zu bereits eingetragenen identischen oder ähnlichen Firmen und Namen; solche Firmenrechercheaufträge können elektronisch über regix.ch erteilt werden. Zentralregister und kantonale Handelsregister bilden zusammen die massgebende Datenbasis des Registers der Unternehmens-Identifikationsnummern (UID).
Was ein Registereintrag typischerweise enthält
Ein Registereintrag enthält die Kerndaten einer Rechtseinheit: Firma oder Name, Sitz und Domiziladresse sowie den Status als aktive, im Handelsregister eingetragene Rechtseinheit. Diese tagesaktuellen Kerndaten der aktiven Rechtseinheiten liefert der Zentrale Firmenindex Zefix.
Die Einträge umfassen unterschiedliche Rechtsformen, namentlich Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kollektivgesellschaft, Einzelunternehmen, Genossenschaft, Stiftung und Verein. Ob eine Eintragungspflicht besteht, hängt von der Rechtsform ab – bei Einzelfirmen zusätzlich vom Umsatz.
Für die Anmeldung steht mit EasyGov ein Onlineportal des SECO zur Verfügung, das im November 2017 lanciert wurde. Darüber lassen sich Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften gründen und beim Handelsregister anmelden; für alle Rechtsformen ist zugleich die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse, der Mehrwertsteuer und der Unfallversicherung möglich. Bei AG und GmbH bereitet EasyGov die Gründung als Auftrag an das Notariat vor – der Handelsregistereintrag erfolgt erst nach dem Gründungsakt bei der Notarin oder beim Notar.
Anmeldung und Gründung über EasyGov
- EasyGov öffnenOnlineportal des SECO, lanciert im November 2017.
- Rechtsform wählenEinzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften lassen sich direkt gründen und beim Handelsregister anmelden.
- Weitere Anmeldungen vornehmenFür alle Rechtsformen ist zugleich die Anmeldung bei AHV-Ausgleichskasse, Mehrwertsteuer und Unfallversicherung möglich.
- AG und GmbH: Auftrag an das NotariatEasyGov bereitet die Gründung als Auftrag an das Notariat vor.
- HandelsregistereintragDer Eintrag erfolgt erst nach dem Gründungsakt bei der Notarin oder beim Notar.
Kerndaten eines Registereintrags
- Firma oder Name
- Sitz
- Domiziladresse
- Rechtsform
- Status als aktive, im Handelsregister eingetragene Rechtseinheit
- Zweck der Rechtseinheit
Firmenname und Rechtsform im Eintrag
Bei Einzelfirmen muss der Familienname Bestandteil des Namens sein; Zusätze sind zulässig, solange sie kein Gesellschaftsverhältnis mit weiteren Personen andeuten. Bei Kollektiv- und Kommanditgesellschaften ist der Name frei wählbar, die Rechtsform muss jedoch in der Firmenbezeichnung erscheinen – als KlG, KmG oder KmAG. Zusätze wie «& Co.» oder «und Partner» sind möglich, die Rechtsform ist trotzdem anzugeben, etwa «Muster und Partner KlG».
Bei Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist der Name ebenfalls frei wählbar. Bei der GmbH ist der Zusatz «GmbH» zwingend; bei der AG ist «AG» zwingend, wenn der Name einen Familiennamen enthält.
Eine Namensänderung erfolgt über eine von der Generalversammlung beschlossene Änderung der Statuten. Das Verfahren muss öffentlich beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Die Kosten eines Handelsregistereintrags hängen von der Rechtsform sowie von der Komplexität und vom Aufwand des Falls ab.
Namensregeln nach Rechtsform
- EinzelunternehmenDer Familienname muss Bestandteil des Namens sein; Zusätze sind zulässig, solange sie kein Gesellschaftsverhältnis andeuten.
- Kollektivgesellschaft (KlG) / Kommanditgesellschaft (KmG)Der Name ist frei wählbar; die Rechtsform muss in der Firmenbezeichnung erscheinen, etwa «Muster und Partner KlG».
- Aktiengesellschaft (AG)Der Name ist frei wählbar; «AG» ist zwingend, wenn der Name einen Familiennamen enthält.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Der Name ist frei wählbar; der Zusatz «GmbH» ist zwingend.
Zentraler Firmenindex und Publikation: Zefix und SHAB
Zefix ist das öffentlich zugängliche Angebot des EHRA. Die öffentlichen Daten des Zentralregisters sind dort im elektronischen Abrufverfahren für Einzelabfragen unentgeltlich verfügbar; Zefix erlaubt eine schweizweite Suche, um den Sitz einer Rechtseinheit festzustellen. Die Einträge der kantonalen Handelsregisterämter sind auf der Plattform zentral gespeichert, sodass die Eingabe des Firmennamens die gespeicherten Stammdaten liefert.
Zefix stellt die Registerdaten über mehrere Zugänge bereit: Webapplikation, Zefix REST API, Zefix Mobile App und Linked Data in LINDAS. Über Zefix sind auch die täglichen Handelsregisterpublikationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) abrufbar. Die Publikation im SHAB erfolgt, nachdem das EHRA die Eintragung genehmigt und weitergeleitet hat.
Vom kantonalen Eintrag zur SHAB-Publikation
- Eintrag im kantonalen HandelsregisterDas zuständige kantonale Handelsregisteramt führt den Eintrag.
- Prüfung durch das EHRADas EHRA prüft die Rechtmässigkeit der Eintragung.
- GenehmigungDas EHRA genehmigt die Eintragung.
- Weiterleitung an das SHABNach der Genehmigung leitet das EHRA die Eintragung zur Publikation an das Schweizerische Handelsamtsblatt weiter.
- Publikation im SHABDie Eintragung wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert.
Was die Jahresstatistik des EHRA ausweist
Das EHRA veröffentlicht eine Jahresstatistik zur Anzahl eingetragener Gesellschaften pro Rechtsform und Kanton. Das Handelsregisteramt des Kantons Bern verweist für solche Auswertungen direkt auf diese Statistik.
Die Statistik enthält aggregierte Registerzahlen: Sie zeigt, wie viele Gesellschaften einer Rechtsform in einem Kanton eingetragen sind, und keine Einzelangaben zu einzelnen Unternehmen. Für Angaben zu einer konkreten Rechtseinheit braucht es deshalb Registerauszüge oder Abfragen im Zefix.
Offene Registerdaten und kantonale Auszüge
Kantone veröffentlichen Auszüge aus dem Handelsregister als Open Data. Der Datensatz des Kantons Basel-Stadt umfasst die im Zefix registrierten Firmen und enthält tagesaktuelle Kerndaten der aktiven, im Handelsregister eingetragenen Rechtseinheiten: Firma/Name, Sitz und Domiziladresse. Als erweiterte Spalte kommen die Koordinaten der Unternehmen hinzu, berechnet aus der Betriebsadresse mit dem Open-Source-Geokodierungswerkzeug Nominatim.
Technisch basiert der Auszug auf einer SPARQL-Abfrage über die Plattform LINDAS, die Zefix-Daten mit anderen Datenquellen vernetzbar macht. Die kantonalen Daten werden täglich aktualisiert und als CSV-Dateien je Kanton zum Herunterladen bereitgestellt.
Für Auswertungen nach Standort, Kanton oder Rechtsform sind solche Auszüge direkt nutzbar, weil sie maschinenlesbar und tagesaktuell sind. Die inhaltliche Grenze: Der Auszug beschränkt sich auf Registerkerndaten und den Status der Rechtseinheit; er enthält keine wirtschaftlichen Kennzahlen wie Umsatz oder Beschäftigtenzahl, und die Koordinaten sind abgeleitete Zusatzinformationen, keine Registerangabe.
Grenzen der Registerdaten
Das Handelsregisteramt prüft im Eintragungsverfahren, ob bereits ein identisches Unternehmen eingetragen ist. Die Verwechslungsgefahr mit ähnlichen, bereits bestehenden Firmennamen wird dagegen nicht geprüft. Wer sich gegen eine Verwechslung wehren will, muss dies als Inhaber des älteren Unternehmens auf dem Gerichtsweg durchsetzen.
Öffentliche Registerdaten umfassen Kernangaben wie Firma oder Name, Sitz, Domiziladresse, Rechtsform und Status; auch der Zweck einer Rechtseinheit ist im Datensatz «Firmen nach Zweck, Rechtsform und Standort» enthalten. Wer Bonität oder Grösse eines Unternehmens beurteilen will, findet im Register keine Auskunft und muss auf andere Quellen zurückgreifen. Umgekehrt bleibt die Registerabfrage die verlässliche Grundlage für die Identifikation einer Rechtseinheit und für die Bestimmung ihres Sitzes.
Registerdaten: Kernangaben und Grenzen
- Enthalten
- Firma/Name, Sitz, Domiziladresse, Rechtsform, Status und Zweck der Rechtseinheit.
- Nicht enthalten
- Wirtschaftliche Kennzahlen wie Umsatz oder Beschäftigtenzahl.
- Nicht geprüft
- Die Verwechslungsgefahr mit ähnlichen, bereits bestehenden Firmennamen wird nicht geprüft.
- Durchsetzung bei Verwechslung
- Der Inhaber des älteren Unternehmens muss dies auf dem Gerichtsweg durchsetzen.
